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G223/85•Verfassungsgerichtshof G223/85
G223/85Verfassungsgericht01.03.1986
Sozialversicherung, Ausgleichsfonds (der Pensionsversicherungsträger)
I. ArtIII Abs1 des BG vom 29. November 1983, BGBl. 593, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.
II. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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