Verfassungsgerichtshof B532/82

B532/82Verfassungsgericht12.12.1985

Regest

Wiederverlautbarung, Verordnung Kundmachung, VfGH / Aufhebung Wirkung, Privatrecht - öffentliches Recht, Landschaftsschutz, VfGH / Kosten, Verwaltungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B532/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1985

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Das Land Ktn. ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 13740 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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