Verfassungsgerichtshof G34/85; G66/85

G34/85; G66/85Verfassungsgericht30.11.1985

Regest

Rechtsbegriffe unbestimmte, Naturschutz, Landschaftsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G34/85,G66/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1985

Spruch

§4 Abs2 der nach §40 des Tir. Naturschutzgesetzes, LGBl. 15/1975, Anlage Z2, als Landesgesetz in Geltung stehenden V des Reichsstatthalters in Tir. und Vbg. vom 6. Feber 1942 über das Nautrschutzgebiet Rosengarten in den Gemeinden Patsch und Igls, Kreis Innsbruck, Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tir. und Vbg. Nr. 4, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1986 in Kraft.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Tir. ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im LGBl. verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.