Verfassungsgerichtshof B57/83

B57/83Verfassungsgericht28.11.1985

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B57/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1985

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Sbg. ist schuldig, dem Bf. die mit 33000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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