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G109/84; G153/85; G154/85•Verfassungsgerichtshof G109/84; G153/85; G154/85
G109/84; G153/85; G154/85Verfassungsgericht28.11.1985
VfGH / Präjudizialität, Lebensmittelrecht, Auslegung, Strafprozeßrecht, Sachverständige, VfGH / Verwerfungsumfang
Der erste Satz des §48 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. 86, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 1986 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im BGBl. verpflichtet.
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