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V27/85•Verfassungsgerichtshof V27/85
V27/85Verfassungsgericht28.11.1985
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Widmungsbewilligung, VfGH / Präjudizialität
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altmünster vom 21. April 1980 idF des Änderungsplanes Nr. 4 vom 22. September 1981 (kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 17. Dezember 1981 bis 4. Jänner 1982) wird, soweit er das Grundstück Nr. 112/7, KG Ebenzweier, betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oö. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im LGBl. verpflichtet.
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