Verfassungsgerichtshof V23/84

V23/84Verfassungsgericht27.11.1985

Regest

VfGH / Prüfungsgegenstand, Verordnungsbegriff, Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V23/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1985

Spruch

Die V des Gemeinderates der Marktgemeinde Neulengbach vom 13. Oktober 1982, betreffend die Festsetzung der Bauklasse III für das Grundstück Nr. ... der KG Neulengbach, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Nö. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.

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