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B544/80•Verfassungsgerichtshof B544/80
B544/80Verfassungsgericht25.11.1985
Kompetenz Bund - Länder Verwaltungsstrafrecht, Annexmaterie, Futtermittel, Lebensmittelrecht, VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßfall
I. Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit mit diesem gemäß §15 Abs2 des Futtermittelgesetzes, BGBl. 97/1952, idF BGBl. 180/1970 auf den Verfall näher umschriebener Mengen einzelner Arten der von der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesversuchsanstalt Linz sichergestellten Futtermittel erkannt wurde, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird der Bescheid aufgehoben.
II. Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben.
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