Verfassungsgerichtshof B806/84

B806/84Verfassungsgericht25.11.1985

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung, VfGH / Abtretung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B806/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1985

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.

Der Bf. ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit 16500 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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