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B178/85•Verfassungsgerichtshof B178/85
B178/85Verfassungsgericht22.11.1985
VfGH / Begehren, Bestimmtheit, VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Hausrecht, Hausdurchsuchung
1. Der Bf. ist durch die am 3. Feber 1985 um etwa 18.30 Uhr in seiner Wohnung durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien erfolgte Festnahme und die folgende, bis 4. Feber 1985, zirka 12.00 Uhr währende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit und durch die kurz vor der Verhaftung in seiner Wohnung durchgeführte Hausdurchsuchung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.
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