Verfassungsgerichtshof G122/85

G122/85Verfassungsgericht15.10.1985

Regest

Vergnügungssteuer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G122/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1985

Spruch

ArtII Z1 der Vergnüngungssteuergesetznov. 1976, LGBl. für Wien Nr. 37, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.

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