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V5/85; V39/85•Verfassungsgerichtshof V5/85; V39/85
V5/85; V39/85Verfassungsgericht15.10.1985
Verordnungsbegriff, Kanalisation, Abgaben Kanalisation, Kundmachung
Die Kundmachung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 23. Juni 1981 über Kanalisationsbeiträge, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel im Rathaus am 1. Juli 1981 und durch Verlautbarung im ABl. der Landeshauptstadt Graz 1981, Nr. 15, S 238, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Stmk. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
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