Verfassungsgerichtshof G172/84

G172/84Verfassungsgericht03.10.1985

Regest

VfGH / Präjudizialität, Futtermittel, Verwaltungsstrafrecht, Verfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G172/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1985

Spruch

Die Worte "auf den Verfall der den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Waren," im §15 Abs2 des Futtermittelgesetzes, BGBl. 97/1952, idF des BG BGBl. 180/1970, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1986 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.

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