Verfassungsgerichtshof G131/85

G131/85Verfassungsgericht03.10.1985

Regest

VfGH / Präjudizialität, Behörde Angelegenheiten innere, VfGH / Verfahren, VfGH / Vertreter, Kompetenz Bund - Länder, Kompetenz Bund - Länder

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G131/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1985

Spruch

I. Die Wortfolge "Verfassungs- oder" in §138 Abs8 der Bauordnung für Wien, LGBl. 11/1930, idF der Bauordnungsnov. 1984, LGBl. 30, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.

II. Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.