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B445/82•Verfassungsgerichtshof B445/82
B445/82Verfassungsgericht10.06.1985
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Ordnungsstörung
Der Bf. ist dadurch, daß er am 22. Juli 1982 um 19.30 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und anschließend bis zirka 22.00 Uhr in Haft angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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