Verfassungsgerichtshof B898/84

B898/84Verfassungsgericht08.06.1985

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Waffengebrauch, Fesselung, Mißhandlung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B898/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1985

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen, soweit sie sich gegen die Festnahme und die Anhaltung richtet. Im übrigen wird die Beschwerde dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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