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B287/84•Verfassungsgerichtshof B287/84
B287/84Verfassungsgericht07.06.1985
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, Vollstreckungshandlung, Ersatzfreiheitsstrafe
Der Bf. K E ist dadurch, daß er am 26. März 1984 um 13 Uhr in Wien von Organen der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und zur Strafvollstreckung angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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