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B301/84•Verfassungsgerichtshof B301/84
B301/84Verfassungsgericht28.11.1984
VfGH / Kosten, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Haurecht, Hausdurchsuchung
I. Die Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 21. März 1984 in ihre Wohnung gewaltsam eingedrungen sind, in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht nach Art8 MRK verletzt worden.
II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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