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B508/84•Verfassungsgerichtshof B508/84
B508/84Verfassungsgericht23.11.1984
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung
Der Bf. ist am 3. Mai 1984 in Wien im Sicherheitswachzimmer Bechardgasse dadurch, daß ihm der Wachkommandant Bezirksinspektor J T Faustschläge und Fußtritte versetzte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden.
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