Verfassungsgerichtshof B508/84

B508/84Verfassungsgericht23.11.1984

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B508/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1984

Spruch

Der Bf. ist am 3. Mai 1984 in Wien im Sicherheitswachzimmer Bechardgasse dadurch, daß ihm der Wachkommandant Bezirksinspektor J T Faustschläge und Fußtritte versetzte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden.

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