Verfassungsgerichtshof A4/81

A4/81Verfassungsgericht12.10.1984

Regest

VfGH / Klagen, Schulen, Schulorganisation, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kompetenz Bund - Länder Schulrecht, Vereinbarungen zw Gebietsk, Vertrag öffentlich-rechtlicher, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A4/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1984

Spruch

Das Klagebegehren, den Bund für schuldig zu erkennen, der Klägerin binnen 14 Tagen 4502189,33 S zu bezahlen, wird abgewiesen.

Das Eventualbegehren auf Feststellung, daß der Kostentragungsfall nach ArtII §13 der 4. Schul-Organisationsgesetz-Nov., BGBl. 234/1971, eingetreten ist und daß die Stadtgemeinde G Anspruch auf Kostenteilung zwischen ihr und dem Bund hat, wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, dem Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) zu Handen der Finanzprokuratur die mit 60274 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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