Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
A4/81•Verfassungsgerichtshof A4/81
A4/81Verfassungsgericht12.10.1984
VfGH / Klagen, Schulen, Schulorganisation, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kompetenz Bund - Länder Schulrecht, Vereinbarungen zw Gebietsk, Vertrag öffentlich-rechtlicher, VfGH / Kosten
Das Klagebegehren, den Bund für schuldig zu erkennen, der Klägerin binnen 14 Tagen 4502189,33 S zu bezahlen, wird abgewiesen.
Das Eventualbegehren auf Feststellung, daß der Kostentragungsfall nach ArtII §13 der 4. Schul-Organisationsgesetz-Nov., BGBl. 234/1971, eingetreten ist und daß die Stadtgemeinde G Anspruch auf Kostenteilung zwischen ihr und dem Bund hat, wird abgewiesen.
Die klagende Partei ist schuldig, dem Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) zu Handen der Finanzprokuratur die mit 60274 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.