Verfassungsgerichtshof V50/83; V24/84

V50/83; V24/84Verfassungsgericht05.10.1984

Regest

RechtsV, VerwaltungsV, verschleierte Verfügung, Prostitution, VfGH / Individualantrag, Erwerbsausübungsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V50/83,V24/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1984

Spruch

Die V des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf in OÖ vom 30. Juni 1983, Z 975/1983, betreffend das Verbot der Hingabe des eigenen Körpers zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.

Der von B K eingebrachte Antrag auf Aufhebung dieser V wird abgewiesen.

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