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V50/83; V24/84•Verfassungsgerichtshof V50/83; V24/84
V50/83; V24/84Verfassungsgericht05.10.1984
RechtsV, VerwaltungsV, verschleierte Verfügung, Prostitution, VfGH / Individualantrag, Erwerbsausübungsfreiheit
Die V des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf in OÖ vom 30. Juni 1983, Z 975/1983, betreffend das Verbot der Hingabe des eigenen Körpers zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
Der von B K eingebrachte Antrag auf Aufhebung dieser V wird abgewiesen.
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