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B399/78•Verfassungsgerichtshof B399/78
B399/78Verfassungsgericht01.10.1984
Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall
1. Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er die Beitragsfestsetzung für das Jahr 1978 in der Krankenversicherung nach dem GSKVG betrifft, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Insoweit wird der Bescheid aufgehoben.
2. Soweit der angefochtene Bescheid die Beitragsfestsetzung für das Jahr 1978 in der Pensionsversicherung nach dem GSPVG betrifft, ist der Bf. durch ihn weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
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