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B654/81•Verfassungsgerichtshof B654/81
B654/81Verfassungsgericht26.09.1984
Abgaben Vollstreckung, Vollstreckung (Finanzen), Pfändung, Zustellung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Der Bf. ist dadurch, daß ein Organ des Magistrates der Stadt Wien am 27. Oktober 1981 in der Kanzlei des Bf. eine ihm gehörende Schreibmaschine gepfändet hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
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