Verfassungsgerichtshof G63/81

G63/81Verfassungsgericht10.03.1983

Regest

Straßenverwaltung, Nachbarrechte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G63/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1983

Spruch

1. Der zweite Satz des §24 Abs5 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. 286, war verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

2. Im übrigen wird dem Antrag keine Folge gegeben.

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