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V29/77; V3/82•Verfassungsgerichtshof V29/77; V3/82
V29/77; V3/82Verfassungsgericht16.12.1982
Straßenverwaltung, Interessentenweg, Weggemeinschaft
Die Verordnung des Gemeinderates der (damaligen) Marktgemeinde Trofaiach, betreffend die Herstellung und Erhaltung von öffentlichen Interessentenwegen im Bereiche des Sandbühels in der Katastralgemeinde Trofaiach sowie die Zusammenfassung der Interessenten an diesem Weg zur öffentlich-rechtlichen Weggenossenschaft "Sandbühel", beschlossen vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1976, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Stmk. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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