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V15/78•Verfassungsgerichtshof V15/78
V15/78Verfassungsgericht13.12.1982
VfGH / Individualantrag, Krankenanstalten, Pflegegebühren, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
Die Verordnung der Sbg. Landesregierung vom 6. März 1978, LGBl. 26/1978, über die Neufestsetzung der Pflegegebühren am Allgemeinen öffentlichen Kardinal Schwarzenberg'schen Krankenhaus der Kongregation der Barmherzigen Schwestern in Schwarzach im Pongau wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Sbg. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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