Verfassungsgerichtshof B485/79

B485/79Verfassungsgericht13.12.1982

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B485/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1982

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit S 10.800,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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