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G52/81•Verfassungsgerichtshof G52/81
G52/81Verfassungsgericht14.10.1982
Grunderwerbsteuer
Die Worte "Friedhöfen und" in §4 Abs1 Z7 lita des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. 140/1955 idF BGBl. 277/1969, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit 15. April 1983 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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