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B464/77; V44/77•Verfassungsgerichtshof B464/77; V44/77
B464/77; V44/77Verfassungsgericht27.09.1982
Bodenreform, Flurverfassung, VfGH / Individualantrag
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Der Antrag, die Verordnung des Amtes der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz über die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von Pettnau vom 23. April 1975 (verlautbart im Boten für Tirol vom 2. Mai 1975 unter Nr. 203 des amtlichen Teiles), soweit sie Eigentumsbeschränkungen verfügt und Baugrundstücke der Zusammenlegung unterzieht, als gesetzwidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
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