Verfassungsgerichtshof A8/78

A8/78Verfassungsgericht27.09.1982

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A8/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1982

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 4% Zinsen aus 600,- S ab 15. 6. 1978 bis 13. 12. 1978 sowie die mit 1.345,10 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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