Verfassungsgerichtshof B3/80

B3/80Verfassungsgericht24.09.1982

Regest

Fernmelderecht, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1982

Spruch

Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß am 6. Dezember 1979 in seiner Wohnung 1030 Wien, B-gasse 4b, ein Organ der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. eine Sprechfunkanlage der Type ELME/ES 600 G plombiert hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

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