Verfassungsgerichtshof A2/80

A2/80Verfassungsgericht23.09.1982

Regest

VfGH / Klagen, Tierärzte, Tierärzte Kammer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A2/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1982

Spruch

1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 5.639,70 samt 4% Zinsen ab 23. September 1982 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

2. Die beklagte Partei ist nicht berechtigt, vom Bezug des Klägers als öffentlichrechtlich Bedienstetem die nach dem Tierärztegesetz, BGBl. 16/1975, zu entrichtenden Kammerumlagen einzubehalten und an die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs zu überweisen.

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