Verfassungsgerichtshof B217/77

B217/77Verfassungsgericht25.06.1982

Regest

Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B217/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1982

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 3.913,20 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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