Verfassungsgerichtshof B212/80

B212/80Verfassungsgericht11.06.1982

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Personsdurchsuchung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B212/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1982

Spruch

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird, soweit sie sich gegen die Festnahme richtet, abgewiesen. Soweit die Beschwerde die Personsdurchsuchung betrifft, wird sie dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch diesen Verwaltungsakt in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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