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B212/80•Verfassungsgerichtshof B212/80
B212/80Verfassungsgericht11.06.1982
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Personsdurchsuchung
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird, soweit sie sich gegen die Festnahme richtet, abgewiesen. Soweit die Beschwerde die Personsdurchsuchung betrifft, wird sie dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch diesen Verwaltungsakt in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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