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B332/80•Verfassungsgerichtshof B332/80
B332/80Verfassungsgericht11.06.1982
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird - soweit sie sich gegen die Festnahme und die Anhaltung an sich richtet - abgewiesen; im übrigen wird die Beschwerde dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das bekämpfte Verhalten der Gendarmeriebeamten in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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