Verfassungsgerichtshof G82/12 ua

G82/12 uaVerfassungsgericht16.03.2013

Regest

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Rechtsstaatsprinzip, Legalitätsprinzip, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht, VfGH / Präjudizialität, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G82/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2013

Spruch

I.Die Anträge auf Aufhebung des §3 Abs1 zweiter und dritter Satz des Oö. Glücksspielautomatengesetzes, LGBl Nr 35/2011, werden abgewiesen.

II.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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