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B1536/2012•Verfassungsgerichtshof B1536/2012
B1536/2012Verfassungsgericht13.09.2013
Heeresgebühren, Kostenersatz
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung und Sport) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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