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B795/2013•Verfassungsgerichtshof B795/2013
B795/2013Verfassungsgericht13.09.2013
VfGH / Wiederaufnahme
I.Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 6. Juni 2013 abgeschlossene Beschwerdeverfahren zu B503/2013 wird wieder aufgenommen.
II.Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 6. Juni 2013, B503/2013-4, wird aufgehoben.
III.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
IV.Die Beschwerde wird an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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