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G62/2010•Verfassungsgerichtshof G62/2010
G62/2010Verfassungsgericht18.09.2013
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Novellierung, Rechtsbegriffe unbestimmte, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der Antrag und die Eventualanträge werden zurückgewiesen, soweit sie die folgenden Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1996 über den Verkehr mit Grundstücken in Tirol, LGBl Nr 59/1997 idF LGBl Nr 60/2009 (im Folgenden Tir. GVG) betreffen: §2 Abs6, §4 Abs2 litb, §6 Abs3, §7 Abs1 litb und d sowie §7a, den Verweis auf §6 Abs3 im ersten Satz des §8 Abs1 und §8 Abs2 dritter und vierter Satz.
II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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