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G103/2012•Verfassungsgerichtshof G103/2012
G103/2012Verfassungsgericht24.09.2013
Gewerberecht, Zustellung, Bedarfskompetenz, Bedarfsgesetzgebung, Verwaltungsverfahren, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
I.§365l Gewerbeordnung, BGBl Nr 194/1994 idF BGBl I Nr 82/1997, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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