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U1233/2013•Verfassungsgerichtshof U1233/2013
U1233/2013Verfassungsgericht27.09.2013
Asylrecht, Entscheidungspflicht, Devolution, Übergangsbestimmung, Novellierung, Rechtsschutz, Auslegung verfassungskonforme, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Geltungsbereich Anwendbarkeit
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973) sowie auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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