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B1208/2012•Verfassungsgerichtshof B1208/2012
B1208/2012Verfassungsgericht01.10.2013
Bettelverbot, Sicherheitspolizei örtliche, Polizei, Sicherheitspolizei, Ordnungsstörung, Doppelbestrafungsverbot
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973).
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) und das Land Wien sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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