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U1914/2012 ua•Verfassungsgerichtshof U1914/2012 ua
U1914/2012 uaVerfassungsgericht11.12.2013
Asylrecht, Ausweisung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, Asylgerichtshof
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Zweitbeschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– sowie dem Erst- und Drittbeschwerdeführer zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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