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KR1/2013•Verfassungsgerichtshof KR1/2013
KR1/2013Verfassungsgericht12.12.2013
VfGH / Rechnungshofzuständigkeit, Gesellschaftsrecht
I.Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Gebarung der Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH befugt ist, in sämtliche Unterlagen dieser Gesellschaft Einsicht zu nehmen, wird insoweit stattgegeben, als diese Unterlagen Teil der Gebarung der Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH sind.
Der darüber hinausgehende Antrag wird abgewiesen.
II.Die Media Quarter Marx Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mbH ist schuldig, diese Einsichtnahme bei sonstiger Exekution zu ermöglichen.
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