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V48/2013 ua•Verfassungsgerichtshof V48/2013 ua
V48/2013 uaVerfassungsgericht12.12.2013
Energierecht, Elektrizitätswesen, Auslegung systematische, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Rückwirkung, Geltungsbereich Anwendbarkeit, VfGH / Prüfungsmaßstab
I.Die Wortfolge "Österreichischer Bereich: Cent 0,1180/kWh" in §8 der Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012 – SNE-VO 2012), BGBl II Nr 440/2011, wird aufgehoben.
II.Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
III.Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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