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B1446/2012•Verfassungsgerichtshof B1446/2012
B1446/2012Verfassungsgericht21.02.2014
Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Berufung, Verhandlung mündliche, Unabhängiger Verwaltungssenat, Tribunal, fair trial, VfGH / Prüfungsmaßstab
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art6 EMRK verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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