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B1131/2013•Verfassungsgerichtshof B1131/2013
B1131/2013Verfassungsgericht26.02.2014
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Einleitungsbeschluss (Disziplinarverfahren), Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Verordnung Kundmachung, Verordnungsbegriff, VfGH / Abtretung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
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