Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G89/2013•Verfassungsgerichtshof G89/2013
G89/2013Verfassungsgericht11.03.2014
Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Bevölkerungsschlüssel abgestufter, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, VfGH / Anlassverfahren, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klagen
I.1. In §66a NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG), LGBl Nr 9440, idF LGBl Nr 944024, wird die Wortfolge "ST. PÖLTEN € 6.142.424" als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
3. Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich verpflichtet.
II.Im Übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.