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B634/2013•Verfassungsgerichtshof B634/2013
B634/2013Verfassungsgericht12.03.2014
Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Strafen, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Auslegung verfassungskonforme, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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