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G148/2014•Verfassungsgerichtshof G148/2014
G148/2014Verfassungsgericht02.12.2014
Verwaltungsgerichtsverfahren, Wirkung aufschiebende, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Polizei, Sicherheitspolizei, Bedarfskompetenz, Bedarfsgesetzgebung
I.§77 Abs2 erster Satz zweiter Halbsatz des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl Nr 566/1991 idF BGBl I Nr 161/2013, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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